Rechtliche Rahmenbedingung

Wir gewährleisten 100% legale Beschäftigung des eingesetzten Pflegepersonals

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in der Altenpflege ist nach wie vor sehr groß. Viele Pflege-Unternehmen gehen daher neue Wege, um die Nachfrage der Kunden zu befriedigen. Familien oder Personen, die eine Pflegekraft aus Osteuropa für eine 24 h Betreuung für sich selbst oder für ihre Angehörige beschäftigen wollen, sollte sicher sein können, dass die dafür bestehenden rechtlichen Grundlagen beachtet werden. Wir tragen dafür Sorge, dass Sie als Dienstleistungsempfänger auf der sicheren Seite stehen. Wir arbeiten sehr eng mit renommierten Anwälten und Steuerberatern zusammen, die auf dieses sehr komplexe, länderübergreifende Thema spezialisiert sind. Seit 1.Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Mitgliedsstaaten. Die Arbeitnehmerinnen aus diesen Ländern können ohne Arbeitserlaubnis und Beschränkungen in Deutschland arbeiten. Damit sie später nicht das Problem der Scheinselbständigkeit und der Schwarzarbeit betrifft, sollten Sie sich im Voraus intensiv mit den Entsendungsmodellen beschäftigen.

Zur Information möchten wir Ihnen bekannten Möglichkeiten zur Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft in einer kurzen Zusammenfassung vorstellen:

 

Anstellung von Personal

Seitdem das EU-weite Freizügigkeitsgesetz in Kraft getreten ist, steht es den Arbeitnehmern frei, innerhalb der EU-Staaten zu arbeiten und sich vor Ort anzumelden. Das Personal kann sowohl über die Arbeitsämter bezogen werden als auch über Vermittlungsagenturen. Wer als Arbeitgeber eine Haushaltshilfe in Deutschland beschäftigen möchte, muss sich an die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts halten. Die Familie ist mit allen Rechten und Pflichten ein Arbeitgeber. Außerdem ist eine Unfallversicherung abzuschließen. Das bedeutet auch, dass in Urlaubs- und Krankheitszeiten die Betreuung entweder ausfällt oder Sie eine zweite Kraft zusätzlich einstellen müssen.

 

Modell Selbständigkeit

Die Niederlassungsfreiheit gibt der selbständigen polnischen Pflegekraft die Möglichkeit in Deutschland legal tätig zu sein.

Die Betreuungskräfte arbeiten auf eigene Rechnung und sie melden hier ein eigenes Gewerbe an. Es entsteht einen Dienstleistungsvertrag zwischen pflegebedürftiger Person und der Betreuungskraft. Nach den Richtlinien der EU sind sozialversicherungspflichtige Mitglieder der Mitgliedsstaaten in allen EU-Ländern auch versichert und bedürfen keiner gesonderten Versicherung. Für die Arbeitgeber bedeutet das weniger Verantwortung und geringere Kosten. Die Anstellung von Betreuungspersonal ist eine Option, die häufig praktiziert wird.

 

Modell Entsendung nach dem Entsendegesetz:

Bei diesem Modell kommt es zu einem Vertrag zwischen einer in Polen ansässigen Dienstleistungsfirma und der betreuungsbedürftigen Person aus Deutschland. Die entsendete Pflegekraft ist bei dem polnischen Dienstleister angestellt.

Im Rahmen des EU-Entsendegesetzes schickt das Unternehmen die Frauen dann für meist zwei oder drei Monate nach Deutschland. Rechtlich sauber ist das Verfahren nur, wenn die Bundesagentur für Arbeit eine "Verleiherlaubnis" ausstellt und die Pflegekräfte die Bescheinigung A1 vom ausländischen Sozialversicherungsträger vorweisen kann. Allerdings muss man dabei genau aufpassen, denn nicht alle Anbieter sind seriös. Die Haushaltshilfe erhält ihren Lohn von dem ausländischen Unternehmen. Wie viel sie am Ende wirklich verdient, erfährt der deutsche Auftraggeber meistens nicht.