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Aus Pflegestufen werden Pflegegrade
Der Begriff der Pflegestufe ändert sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit werden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden. Diese bekommen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der jetzigen Pflegestufen in das neue Modell.
Von | Nach |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 / Härtefall | Pflegegrad 5 |
Generell sind alle Anträge auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse zu stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
Das Pflegegeld errechnet sich aus der für den Pflegebedürftigen festgelegten Pflegegraden (siehe unten) und kann bei der häuslichen Pflege individuell genutzt werden. Die jeweilige Pflegekasse wird den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragen. Der Gutachter trifft die Entscheidung über die Pflegegrade anhand verschiedener Faktoren.
In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Die sechs Bereiche sind:
Maßstab soll nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt natürlich nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen. Die hauswirtschaftliche Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden, gilt aber in der Praxis als umstrittener Punkt in der Begutachtung. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Definitionen und Voraussetzungen sowie die Pflegegelder der einzelnen Pflegegrade:
Pflegegrad |
Psychosoziale Unterstützung |
Nächtliche Hilfen |
Präsenz tagsüber |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 |
bis 1x täglich |
nein |
nein |
Pflegegrad 2 |
bis 1x täglich |
0-1x |
nein |
Pflegegrad 2* |
2-12x täglich |
nein |
weniger als 6 Stunden |
Pflegegrad 3 |
2-6x täglich |
0-2x |
weniger als 6 Stunden |
Pflegegrad 3* |
6x täglich bis ständig |
0-2x |
6-12 Stunden |
Pflegegrad 4 |
2-6x täglich |
2-3x |
6-12 Stunden |
Pflegegrad 4*
|
7x täglich bis ständig |
1-6x |
rund um die Uhr |
Pflegegrad 5*
|
mind. 12x täglich |
mind. 3x |
rund um die Uhr |
*mit eingeschränkter Alltagskompetenz
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