Pflegegrade und Zuschüsse

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Der Begriff der Pflegestufe ändert sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit werden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden. Diese bekommen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der jetzigen Pflegestufen in das neue Modell.
 

Überleitung von bestehenden Pflegestufen in die künftigen Pflegegrade

Von Nach
Pflegestufe 0  Pflegegrad 2
Pflegestufe 1  Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz  Pflegegrad 3
Pflegestufe 2  Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3  Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz  Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 / Härtefall Pflegegrad 5

 

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Generell sind alle Anträge auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse zu stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.

Das Pflegegeld errechnet sich aus der für den Pflegebedürftigen festgelegten Pflegegraden (siehe unten) und kann bei der häuslichen Pflege individuell genutzt werden. Die jeweilige Pflegekasse wird den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragen. Der Gutachter trifft die Entscheidung über die Pflegegrade anhand verschiedener Faktoren.

In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Die sechs Bereiche sind:

 

  1. Mobilität
  2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit Erkrankungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

Maßstab soll nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt natürlich nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen. Die hauswirtschaftliche Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden, gilt aber in der Praxis als umstrittener Punkt in der Begutachtung. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Definitionen und Voraussetzungen sowie die Pflegegelder der einzelnen Pflegegrade:

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade?
 

Pflegegrad

Psychosoziale Unterstützung

Nächtliche Hilfen

Präsenz tagsüber

Pflegegrad 1

bis 1x täglich

nein

nein

Pflegegrad 2

bis 1x täglich

0-1x

nein

Pflegegrad 2*

2-12x täglich

nein

weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3

2-6x täglich

0-2x

weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3*

6x täglich bis ständig

0-2x

6-12 Stunden

Pflegegrad 4

2-6x täglich

2-3x

6-12 Stunden

Pflegegrad 4*

 

7x täglich bis ständig

1-6x

rund um die Uhr

Pflegegrad 5*

 

mind. 12x täglich

mind. 3x

rund um die Uhr

*mit eingeschränkter Alltagskompetenz